PREISRECHNENDE
LADENWAAGE / LADENWAAGEN mit Drucker
Wichtige Information zur KassenSichV 2020
Technische Sicherheitseinrichtung TSE
Erklärung des Herstellers "CAS Deutschland AG"
Die seit 1.1.2020 geltenden Vorschriften der Kassensicherungsverordnung betreffen ausschließlich
Geräte, die im fiskalrelevanten Einsatz* als Kasse betrieben werden.
Nach heutigem Stand der technischen Entwicklung werden CAS-Waagen der Serien CT100 und CL5500
entsprechend der Anforderungen der KassenSichV 2020 nachrüstbar sein.
Aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Formulierung der rechtlichen und technischen
Anforderungen werden zertifizierte TSE-Waagen voraussichtlich erst in einigen Wochen verfügbar sein. Da eine
fristgerechte Umrüstung bestehender Systeme bislang nicht möglich war, hat das
Bundesfinanzministerium (BMF) am 6.11.2019 eine "Nicht-Beanstandungsregelung" veröffentlicht. Hieraus
ergibt sich eine Fristverlängerung für die Nachrüstung bis zum 30.9.2020. Für qualifizierte CAS-Waagen
werden innerhalb dieser Frist entsprechende Nachrüstlösungen verfügbar sein.
Sofern die Waagen der betreffenden Serien die derzeit verpflichtenden Anforderungen der GoBD des
BMF erfüllen, also über einen Fiskalspeicher mit Einzeldatenaufzeichnung verfügen, dürfen diese bis
zum Ende der Nachrüstfrist betrieben werden.
Damit CAS Sie über den Stand der Produktentwicklung und Details zur Implementierung der notwendigen
TSE informieren kann, registrieren Sie sich bitte unter Angabe Ihrer umzurüstenden CAS-Waagen
über ein hierfür eingerichteten Webformular auf der CAS-Homepage.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Registrierungsformular des Herstellers:
https://cas-waagen.de/casnewskassensichv.php
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen des Herstellers
siehe: https://cas-waagen.de/casdatenschutz.html
* Hinweis zu rechtsberatenden Auskünften
Ob Sie bzw. Ihre Kunden eine Waage fiskalrelevant nutzen, kann nur ein Steuerberater rechtsverbindlich beantworten. CAS ist es nicht erlaubt,
rechtsberatende Auskünfte zu erteilen.
Haftungsausschluss
Alle Angaben und Informationen im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Anforderungen für Waagen im Einsatz als Kasse geben lediglich eine
aktuelle Einschätzung der CAS Deutschland AG wider. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche
Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder
Steuerberater.

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