Justieren/Justage wird wie folgt definiert:
"Das Einstellen oder Abgleichen einer Waage, um permanente Wiegeabweichungen so weit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Justierung erfordert einen Eingriff, der das Wiegeergebnis bleibend verändert."
Beim Justieren wird das Wiegeergebnis einer Waage auf den bekannten Wert eines verwendeten Prüfgewichts eingestellt. Dabei ist die Waage unter den vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben.
Unter Nachjustierung versteht man ein geringfügiges oder verkürztes Verfahren, das z. B. bei bleibender Temperaturänderung erforderlich ist.
Dejustiert bezeichnet man Waagen, Wägesysteme usw., die so weit verfälschte Gewichtswerte anzeigen, dass deren Abweichungen außerhalb der festgelegten Fehlergrenzen liegen.
Dejustierte („verstellte“) Waagen benötigen zur Herstellung der ordnungsgemäßen Funktion einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem, der meist mechanischer oder elektrischer Natur ist.